Jahresabschlüsse

Erstellung von Jahresabschlüssen auf der Grundlage der Bestimmungen des deutschen Handelsrechts (HGB)


Handelsgesetzbuch (HGB) – ist das deutsche Handelsgesetzbuch.

Nutzen Sie also unser Unternehmen und sichern Sie sich die Gewissheit, dass Ihr Unternehmen auf dem richtigen Weg ist.

Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Kaufleuten, daher wird es auch als Kaufmannsrecht bezeichnet.

Der Anwendungsbereich des HGB erstreckt sich auf Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss des Geschäftsjahres und der Erstellung von Jahresabschlüssen bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Das Gesetzbuch enthält besondere Bestimmungen zur Regelung der Tätigkeit von Versicherungsgesellschaften, Kreditgesellschaften und Genossenschaften sowie einige strafrechtliche Bestimmungen.

Die wichtigsten Elemente des Jahresabschlusses sind:

  • Bilanz
  • Gewinn- und verlustrechnung
  • Entwicklung des eigenkapitals
  • Kapitalflussrechnung
  • Investitionsrechnung
  • Zusätzliche informationen über alternative investmentgesellschaften

Positives Feedback ist für uns entscheidend.

  • Die Vielseitigkeit bei der Ideenfindung, Rechtsfragen zu erfassen und auch mit Kompetenz in die Hand zu nehmen, respektive umzusetzen. Fühle mich im wahrsten des Wortes gut aufgehoben.
    Bernhard Müller
    Mai 2025
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    04. Juni 2025
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    Anna Kopa
    Juni 2025

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Häufig gestellte Fragen.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Erstellung von Jahresabschlüssen – kompakt erklärt und praxisnah formuliert.

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Der Jahresabschluss fasst die finanzielle Lage eines Unternehmens zusammen und dient als Grundlage für steuerliche sowie rechtliche Pflichten.

Ein Jahresabschluss ist insbesondere für Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs gesetzlich vorgeschrieben. Auch andere Unternehmen profitieren von klaren Jahreszahlen.

Nach einer kurzen Abstimmung teilen wir Ihnen mit, welche Dokumente notwendig sind – häufig gehören dazu Buchhaltungsdaten, Belege und Kontoauszüge.

Er sollte zeitnah nach Ende des Geschäftsjahres erfolgen. Gesetzlich gelten Fristen von in der Regel 6 bis 12 Monaten, je nach Unternehmensform.

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